|Allgemeine Geschäftsbedingungen
VOGELSCHE GUTSVERWALTUNG e. K.
Alle Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen im Auftrag Dritter. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter,
für deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und kommt der Dritte hierdurch zu einem Vertragsabschluss, so schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
Hat der Auftraggeber von der durch uns nachgewiesenen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits Kenntnis, so muss er uns dies unverzüglich schriftlich mitteilen.
Der Auftraggeber gibt uns unverzüglich die erfolgreichen Unterlagen (z. B. Pläne, Mietverträge, Versicherungsunterlagen) und Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände (z. B. Aufgabe der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht, Änderung der Kondition), die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren.
Der Auftraggeber hat die Obliegenheit, vor Abschluss des in Aussicht genommenen Vertrages bei uns rückzufragen, ob wir den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt haben. Verletzt er diese Pflicht, so kann er uns nicht entgegenhalten, er habe von unserer Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
Wir können auch jederzeit für den anderen Vertragspartner tätig werden.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages entsteht unsere Provisionsforderung in ortsüblicher Höhe. Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Die Provision ist zuzüglich der MwSt. in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sofort fällig, auch ohne weiteres Anfordern. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis einschließlich Nebenleistungen, auch wenn sie einem Dritten zugutekommen, im Falle eines Mietvertrages aus der Monatsmiete; maßgeblich ist jeweils der Bruttobetrag.
Kommt an Stelle des beabsichtigten Geschäftes ein Anderes mit dem gleichen wirtschaft- lichen Ergebnis zustande, wird die Maklerprovision gleichfalls gemäß Ziffer 8 fällig.
Bei allen direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist der Auftraggeber verpflichtet, auf uns ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vom Zustande- kommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und uns nach Aufforderung eine Abschrift des Kaufvertrages, Versteigerungsprotokolls, usw. zur Einsicht vorzulegen. Für Verträge, die später als ein Jahr nach Ende des Maklervertrages zustande kommen, gilt dies nur, wenn der Makler ein berechtigtes Interesse geltend macht.
Die Unwirksamkeit oder teilweise Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist unser Sitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist unser Sitz, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland allgemeinen Gerichtsstand hat.